Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (Familiengericht) vom 2. Oktober 2019 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 22. November 2019 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag des Vaters auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Mutter wird zurückgewiesen.
Die Kosten erster und zweiter Instanz hat der Vater zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 500,00 EUR festgesetzt.
I.
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