Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 23. Mai 2016 geändert:
Gegen den Kindesvater wird wegen Zuwiderhandlung gegen die Umgangsregelung im Vergleich vom 8. Juni 2015 (
Die Kosten des Verfahrens hat der Kindesvater zu tragen.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: bis 1.000 €.
I.
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