Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats - 4. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. August 2018 werden zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 5.000 €
A.
Gegenstand des Verfahrens ist die Adoption eines volljährigen Asylsuchenden.
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