Die beiden Kläger sind Geschwister. Ihr Vater ist am 13. August 1983 verstorben und von seiner Ehefrau, der Mutter der Kläger, allein beerbt worden. Die Kläger verlangen von ihrer Mutter, der Beklagten, Pflichtteilsergänzung gemäß § 2325 BGB, weil der Vater seinen - bebauten - Grundbesitz in M dem am vorliegenden Verfahren nicht beteiligten Bruder H der Kläger aufgrund notariellen Vertrages vom 1. August 1973 schenkweise zu Alleineigentum übertragen habe.
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