OLG Naumburg - Beschluss vom 13.04.2011
8 WF 74/11 (VKH)
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 1378;
Vorinstanzen:
AG Halle (Westfalen), vom 03.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 24 FH 471/10

Feststellungsinteresse des getrennt lebenden Ehegatten hinsichtlich der Feststellung des Wertes eines im hälftigen Miteigentum stehenden Hausgrundstücks

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.04.2011 - Aktenzeichen 8 WF 74/11 (VKH)

DRsp Nr. 2012/1980

Feststellungsinteresse des getrennt lebenden Ehegatten hinsichtlich der Feststellung des Wertes eines im hälftigen Miteigentum stehenden Hausgrundstücks

Ein getrennt lebender Ehegatte hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Wertes eines im jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Hausgrundstücks, da dadurch eine außergerichtliche Zugewinnausgleichsregelung erleichtert und somit ein entsprechendes Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Die Voraussetzungen für ein selbständiges Beweisverfahren liegen damit vor.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Halle (Saale) vom 03. März 2011 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 28. März 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 1378;

Gründe: