OLG Köln - Beschluss vom 05.11.2007
4 WF 184/07
Normen:
ZPO § 114 § 115 ;

Fiktive Einkommensberechnung zur Prozesskostenhilfe bei Arbeitsverweigerung

OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2007 - Aktenzeichen 4 WF 184/07

DRsp Nr. 2008/6252

Fiktive Einkommensberechnung zur Prozesskostenhilfe bei Arbeitsverweigerung

»1. Die ausnahmsweise Versagung bzw. Beschränkung von Prozesskostenhilfe wegen der Annahme einer schuldhaften - nicht notwendigerweise vorsätzlichen - Arbeitsverweigerung ist auf grobe Missbrauchsfälle beschränkt.