Fiktive Einkommensberechnung zur Prozesskostenhilfe bei Arbeitsverweigerung
OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2007 - Aktenzeichen 4 WF 184/07
DRsp Nr. 2008/6252
Fiktive Einkommensberechnung zur Prozesskostenhilfe bei Arbeitsverweigerung
»1. Die ausnahmsweise Versagung bzw. Beschränkung von Prozesskostenhilfe wegen der Annahme einer schuldhaften - nicht notwendigerweise vorsätzlichen - Arbeitsverweigerung ist auf grobe Missbrauchsfälle beschränkt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.