Fiktive Zinserträge bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts
OLG Bamberg, Urteil vom 05.03.1992 - Aktenzeichen 2 UF 93/91
DRsp Nr. 1995/2738
Fiktive Zinserträge bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts
»1. Auch wenn der geschiedene Ehegatte Vermögen, das er im Zusammenhang mit der Scheidung der Parteien erhalten hat, in Wohnungseigentum anlegt, muß er sich denjenigen Betrag als bedarfsdeckend anrechnen lassen, den er bei verzinslicher Geldanlage unschwer erlangen könnte.«2. Altersunterhalt nach § 1571BGB ist nur geschuldet, wenn das Alter nicht nur einen vorübergehenden Hinderungsgrund darstellt, berufstätig zu sein (hier Unterhalt nach § 1571BGB verneint bei einer 56-jährigen Unterhaltsberechtigten).
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