1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 wird der Beschluss der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - Familiengericht - vom 3. 3. 2011 (
a b g e ä n d e r t :
Der Beteiligten Ziff. 1 ist eine Vergütung für ihre Mitwirkung im Beschwerdeverfahren des OLG Stuttgart 11 UF 29/10 in Höhe von weiteren 200,00 €, insgesamt also 550,00 € aus der Staatskasse zu zahlen.
2. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 200,00 €
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