Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Januar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die 1931 geborene Betroffene leidet an einer schweren Demenz. Zudem hat sich bei ihr ein Anfallsleiden entwickelt. Seit August 2010 ist sie vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen und seit 2015 bettlägerig. Eine Kommunikation mit ihr ist nach den Feststellungen des Landgerichts nicht möglich.
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