FG Hessen - Urteil vom 13.01.2005
3 K 2664/04
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2d ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1006

Freiwilliges soziales Jahr; Ausland; Kindergeld; Behördliche Zulassung - Kindergeld bei einer Tätigkeit im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres

FG Hessen, Urteil vom 13.01.2005 - Aktenzeichen 3 K 2664/04

DRsp Nr. 2005/8854

Freiwilliges soziales Jahr; Ausland; Kindergeld; Behördliche Zulassung - Kindergeld bei einer Tätigkeit im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres

Ein Anspruch auf Kindergeld bei einer sozialen Tätigkeit des Kindes im Ausland besteht nicht, wenn der Träger der Maßnahme keine landesbehördliche Zulassung hat.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2d ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Kindergeld für eine Tochter hat, die im Anschluss an ihre Schulausbildung vorübergehend eine soziale Tätigkeit in ...(Südamerika) ausübt. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: