AG Daun, vom 27.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 393/05
Frist für Anschlussberufung im Verfahren zur Änderung des Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
OLG Koblenz, Urteil vom 30.05.2007 - Aktenzeichen 9 UF 649/06
DRsp Nr. 2007/13200
Frist für Anschlussberufung im Verfahren zur Änderung des Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
»1. Zur Auslegung von § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO2. § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist nicht einschränkend auszulegen. Daher kann die nach Ablauf der Frist zur Berufungserwiderung eingelegte Anschlussberufung, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand hat, auch auf vor Schluss der letzten Verhandlung erster Instanz eingetretene Tatsachen gestützt werden. Die Voraussetzungen einer Abänderungsklage müssen nicht vorliegen.«