1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 04.06.2020 -
2. Der Antragsgegner hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens und der Wert des Verfahrens erster Instanz werden je auf 12.886,- € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen eine Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren.
Die Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners, die im Haushalt ihrer Mutter lebt und nicht über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|