Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts Zossen vom 1. Dezember 2020 wird abgeändert.
Das Beschwerdeverfahren wird dem zuständigen Landgericht Potsdam zur Entscheidung vorgelegt.
I.
Mit Beschluss vom 6. Mai 2020 (Bl. 644) hat das Amtsgericht den Vergütungsantrag der Sachverständigen vom 3. März 2020 (Bl. 639) zurückgewiesen.
Gegen diese Entscheidung hat die Sachverständige mit Schreiben vom 17. Juni 2020 (Bl. 746) ein Rechtsmittel eingelegt. Das Amtsgericht hat dem Rechtsmittel durch Beschluss vom 1. Dezember 2020 (Bl. 752) nicht abgeholfen und die Vorlage an das Brandenburgische Oberlandesgericht zur Entscheidung angeordnet.
II.
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