I. Antragstellerin und Antragsgegner sind italienische Staatsangehörige, die in Italien die Ehe geschlossen haben und nunmehr die Scheidung betreiben. Bereits am 29.09.2003 hat das Amtsgericht Leverkusen die "Trennung der Parteien von Tisch und Bett" ausgesprochen. Ein im Bundesgebiet Deutschland gelegenes Wohnhaus, das der Antragsgegner sowie die gemeinsame volljährige Tochter bewohnen, steht im Eigentum beider Parteien.
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