Auf die Beschwerde des Antragsgegnervertreters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 27.06.2011 in der Form des Teilabhilfebeschlusses vom 14.10.2011 - jeweils 15 F 1221/07
abgeändert
und die Gegenstandswerte wie folgt festgesetzt:
Verbundverfahren
Scheidung | 6.300.- € |
Versorgungsausgleich | 1.890.- € |
Zugewinnausgleich | 238.050,13 € |
Kindesunterhalt | 5.448.- € |
Trennungsunterhalt | 8.584,92 € |
Mehrwert des Vergleichs | 8.584,92 € |
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, Auslagen werden nicht erstattet.
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