Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Festsetzung des Verfahrenswerts im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 14.07.2015
abgeändert.
Die Verfahrenswerte des Verfahrens im ersten Rechtszug werden wie folgt festgesetzt:
Kindesunterhalt: | 8.574,00 Euro |
Trennungsunterhalt: | 23.587,00 Euro |
insgesamt: | 32.161,00 Euro. |
Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird
zurückgewiesen.
I.
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