AG Eschweiler, vom 13.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 312/07
Gegenstandswert von laufendem dynamisiertem Kindesunterhalt
OLG Köln, Beschluss vom 05.03.2008 - Aktenzeichen II-4 WF 33/08
DRsp Nr. 2008/6189
Gegenstandswert von laufendem dynamisiertem Kindesunterhalt
»Nach überwiegender Meinung, der auch der Senat folgt, sind streitwertmäßig in Fällen der Geltendmachung dynamisierten Kindesunterhalts von den Tabellenbeträgen die gesetzlich nach § 1612 bBGB in Anrechnung zu bringenden Kindergeldbeträge abzuziehen, d.h. der Gegenstandswert richtet sich nach den sog. Zahlbeträgen (vgl. die zahlreichen Nachweise bei Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 42GKG Rn. 15; ferner Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 653 Rn. 7).«