OLG Stuttgart - Beschluss vom 23.01.2007
16 UF 266/06
Normen:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRB 2008, 8
FamRZ 2007, 1024
OLGReport-Stuttgart 2007, 560
Vorinstanzen:
AG Wangen im Allgäu, vom 25.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 203/06

Gekürzte Beamtenpension im Versorgungsausgleich

OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.01.2007 - Aktenzeichen 16 UF 266/06

DRsp Nr. 2007/4318

Gekürzte Beamtenpension im Versorgungsausgleich

»Im Versorgungsausgleich sind Versorgungsabschläge wegen vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht lediglich mit ihrem auf die Ehezeit entfallenden Anteil zu berücksichtigen. Der Senat hat die Rechtsbeschwerde zugelassen.«

Normenkette:

BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die verfahrensbeteiligten Parteien haben am 15. Mai 1970 die Ehe geschlossen. Das Familiengericht hat die Ehe der Parteien auf den am 20. Juli 2006 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes geschieden (insoweit ist das Urteil nicht angefochten) und hierbei den Versorgungsausgleich dahin geregelt, dass durch Quasisplitting zu Gunsten der Ehefrau Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Höhe von monatlich 1.004,08 EUR begründet wurden, bezogen auf den 30. Juni 2006.

Die Ehefrau war in der Ehezeit gesetzlich rentenversichert. Sie ist nicht erwerbstätig und erhält durch den Antragsgegner monatlich laufenden Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.100,- EUR.