OLG Nürnberg - Beschluss vom 07.12.2007
7 WF 1494/07
Normen:
ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1b ; ZPO § 126 Abs. 1 ; RVG § 59 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 803
MDR 2008, 233
NJW-RR 2008, 885
OLGReport-Nürnberg 2008, 243
Vorinstanzen:
AG Nürnberg, vom 19.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 105 F 1772/06

Geltendmachung des auf Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes

OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.12.2007 - Aktenzeichen 7 WF 1494/07

DRsp Nr. 2008/292

Geltendmachung des auf Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes

»Der Geltendmachung des gemäß § 59 Abs. 1 RVG auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs des einer Partei beigeordneten Rechtsanwaltes aus § 126 Abs. 1 ZPO gegen die erstattungspflichtige Gegenpartei steht nicht entgegen, dass (auch) der von diesem Rechtsanwalt vertretenen Partei Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnungen bewilligt worden ist.«

Normenkette:

ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 1b ; ZPO § 126 Abs. 1 ; RVG § 59 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger ist der leibliche Vater des Beklagten.

Zwischen den Parteien war ein - zwischenzeitlich abgeschlossener - Rechtsstreit anhängig, in dem der Kläger die Abänderung eines Titels auf Zahlung von Kindesunterhalt begehrte.

In diesem Verfahren ist zunächst mit Beschluss vom 18.7.2006 dem Kläger Prozesskostenhilfe - ohne Zahlungsanordnungen - bewilligt und Rechtsanwalt ... aus ... zu den Bedingungen eines bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwaltes beigeordnet worden.

Mit Beschluss vom 26.10.2006 hat das Amtsgericht auch dem Beklagten für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und ihm Rechtsanwalt ... beigeordnet.