Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 13.1.2014 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bad Iburg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag als unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Landkreis O ...., Fachdienst Jugend - Unterhaltsangelegenheiten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Verfahrenswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 4.352 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin, die vom Jugendamt des Landkreises O ........... als Beistand im Unterhaltsverfahren vertreten wird, begehrt von der Antragsgegnerin die Zahlung von Kindesunterhalt.
Die Antragstellerin ist das minderjährige Kind der Antragsgegnerin und des J ... L .... . Die Eltern der Antragstellerin sind verheiratet. Das Kind lebt bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern beim Vater, auf dessen Antrag eine Beistandschaft des Jugendamtes O ......... insbesondere zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen eingerichtet worden ist.
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