OLG München - Beschluss vom 04.08.2005
33 Wx 29/05
Normen:
BGB § 104 Nr. 2 § 105 Abs. 1 § 1896 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 62
OLGReport-München 2006, 192
Rpfleger 2006, 14

Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich Vermögensverschiebungen vor Betreuerbestellung

OLG München, Beschluss vom 04.08.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 29/05

DRsp Nr. 2005/14471

Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich Vermögensverschiebungen vor Betreuerbestellung

»Ein Betreuer im Aufgabenkreis Vermögenssorge hat die Pflicht, Bereicherungsansprüche gegen Dritte auch dann geltend zu machen, wenn diese schon vor der Betreuerbestellung von der geschäftsunfähigen Betreuten Vermögenswerte erhalten haben.«

Normenkette:

BGB § 104 Nr. 2 § 105 Abs. 1 § 1896 ;

Sachverhalt: