Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich Vermögensverschiebungen vor Betreuerbestellung
OLG München, Beschluss vom 04.08.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 29/05
DRsp Nr. 2005/14471
Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich Vermögensverschiebungen vor Betreuerbestellung
»Ein Betreuer im Aufgabenkreis Vermögenssorge hat die Pflicht, Bereicherungsansprüche gegen Dritte auch dann geltend zu machen, wenn diese schon vor der Betreuerbestellung von der geschäftsunfähigen Betreuten Vermögenswerte erhalten haben.«