Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Januar 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Frau I... G..., geboren am .... September 1976, folgenden monatlichen Unterhalt zu zahlen:
- 92 € für die Monate März bis Dezember 2008.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 920 € seit dem 9. Dezember 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage bezüglich des Unterhalts für Frau I... G... abgewiesen. Hinsichtlich des Unterhalts für das Kind D... G... bleibt es bei der angefochtenen Entscheidung.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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