1. Die Beschwerde der betroffenen Jugendlichen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese - Familiengericht - vom 8.8.2019 wird zurückgewiesen.
2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
I.
Die betroffene Jugendliche (A.) ist 16 Jahre alt. Sie hat zwei Geschwister, die gemeinsam sorgeberechtigten Kindeseltern leben getrennt. (A.) leidet seit über zwei Jahren unter einer schweren depressiven Erkrankung mit deutlicher Suizidalität. Auf das den Beteiligten bekannte Gutachten des Sachverständigen Dr. (H.) aus dem Verfahren
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