Die Beschwerde der Kindeseltern vom 25.11.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve - Rechtspfleger - vom 25.10.2019 wird verworfen.
2.Die Beschwerdeführer tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens.
3.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,-- € festgesetzt.
I)
Die Beschwerde führenden Eltern haben mit Schreiben vom 21.02.2019 die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zweier zwischen ihnen und den beiden - im Beschlusstenor genannten - Kindern E. Sch. und N. Sch. geschlossenen Darlehensverträgen gebeten und für den Fall, dass die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich sei, ihren Steuerberater T. W. aus A. als Ergänzungspfleger vorgeschlagen. Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht bezüglich der beiden Kinder Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB angeordnet und zwar mit dem Aufgabenkreis "Vertretung der minderjährigen Kinder bezüglich des Abschlusses von Darlehensverträgen mit ihren Eltern", des Weiteren beschlossen, dass die Ergänzungspflegschaft berufsmäßig geführt wird und schließlich Rechtsanwalt M. B. als Ergänzungspfleger ausgewählt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|