OLG Köln - Beschluss vom 06.03.2015
2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15
Normen:
BGB § 1822 Nr. 10;
Vorinstanzen:
AG Bonn, vom 02.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen FS-726-9

Genehmigungspflicht des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen

OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2015 - Aktenzeichen 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15

DRsp Nr. 2015/5633

Genehmigungspflicht des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen

1. Erwirbt ein Minderjähriger gemeinsam mit anderen eine Eigentumswohnung, bedarf das Rechtsgeschäft der Genehmigung gem. § 1822 Nr. 10 BGB, wenn der Minderjährige für die Verbindlichkeiten gem. §§ 10 Abs. 8, 16 Abs. 2 WEG gesamtschuldnerisch auf den vollen Betrag haftet.2. Die Aufforderung des anderen Teils gem. § 1829 Abs. 2 BGB hat sich an die Eltern zu richten, die den Minderjährigen beim Erwerb des Wohnungseigentums vertreten haben, auch wenn ein Ergänzungspfleger für das Verfahren auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung, nicht aber für das materiell-rechtliche Rechtsgeschäft bestellt worden ist.

Tenor

Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) bis 4) vom 23.12.2014 gegen den am 03.12.2014 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Bonn vom 02.12.2014, FS-726-9, werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren haben die Beteiligten zu 2) bis 4) jeweils zu 1/3 zu tragen.

Normenkette:

BGB § 1822 Nr. 10;

Gründe

I.