Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) bis 4) vom 23.12.2014 gegen den am 03.12.2014 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Bonn vom 02.12.2014, FS-726-9, werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren haben die Beteiligten zu 2) bis 4) jeweils zu 1/3 zu tragen.
I.
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