Gerichtliche Entscheidung über von einem Ehegatten beantragte anderweitige Regelung des Versorgungsausgleichs
BGH, Beschluß vom 14.07.1982 - Aktenzeichen IVb ZB 709/81
DRsp Nr. 1994/4830
Gerichtliche Entscheidung über von einem Ehegatten beantragte anderweitige Regelung des Versorgungsausgleichs
Stellt ein Ehegatte einen konkreten Antrag auf anderweitige Regelung und liegen die Voraussetzungen für eine derartige Durchführung des Versorgungsausgleichs (hier: auf Realteilung einer betrieblichen Altersversorgung - vor Inkrafttreten des VAHRG -, zu der der Arbeitgeber sein Einverständnis erteilt hat) vor, muß ihm das Gericht i.d.R. entsprechen.