Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 15. Juli 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.
I.
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