I.
Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 09. Juni 2020 wird der Beschluss des vom 25. Mai 2020 (Az.
Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, mit dem minderjährigen Sohn J... A..., geboren am .... Juni 2006, wie folgt Umgang zu haben:
1. Ferien-/Feiertagsumgang
a.
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