I. Die Parteien sind Ehegatten. Sie trennten sich im März 1994, wobei der Antragsgegner in der Ehewohnung verblieben war. Ein Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Rastatt (
In einem vorausgegangenen Verfahren auf Benutzungsregelung für die im Alleineigentum der Ehefrau stehenden Ehewohnung schlossen die Parteien am 30. 9.1994 vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Rastatt (
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