Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 1. April 2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 150 F 18101/14 - wie folgt abgeändert:
Der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsteller nach einem Beschwerdewert von 1.546,70 €.
Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.
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