OLG München - Beschluss vom 03.02.2011
31 Wx 242/10
Normen:
EGBGB Art. 220;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 372
ZEV 2011, 471
amRBInt 2011, 54
Vorinstanzen:
LG München I, vom 14.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 2170/10

Güterrechtsstatut eines deutsch-spanischen Ehepaares

OLG München, Beschluss vom 03.02.2011 - Aktenzeichen 31 Wx 242/10

DRsp Nr. 2011/2455

Güterrechtsstatut eines deutsch-spanischen Ehepaares

1. Bestimmung des Güterrechtsstatuts eines deutsch-spanischen Ehepaares, das 1975 in Deutschland geheiratet und ab Mitte 1976 bis zum Tod der Ehefrau 2009 den gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthalt in Spanien hatte, für die Ermittlung der Erbquote des überlebenden Ehegatten als gesetzlicher Erbe. 2. Auch bei Anwendung des Art. 220 Abs. 3 EGBGB findet eine Gesamtverweisung unter Einschluss des ausländischen Kollisionsrechts statt; eine Rück- oder Weiterverweisung durch das ausländische (hier: spanische) Kollisionsrecht ist zu beachten. 3. Für die Frage, ob das ausländische Kollisionsrecht eine Rückverweisung vorsieht, ist das zum Zeitpunkt des Erbfalls geltende Recht unter Beachtung etwaiger Übergangsvorschriften maßgeblich (hier Art. 9 Abs. 2 Código Civil).

I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 14. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten zu 2 und 3 haben dem Beteiligten zu 1 die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen Kosten zu erstatten.

III. Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

EGBGB Art. 220;

Gründe: