OLG Celle - 03.01.1992 (17 WF 237/91) - DRsp Nr. 1994/8357
OLG Celle, vom 03.01.1992 - Aktenzeichen 17 WF 237/91
DRsp Nr. 1994/8357
Haben die Ehegatten anläßlich ihrer Scheidung einen Vergleich geschlossen, in dem die Kindesunterhaltspflicht im Verhältnis der Ehegatten zueinander geregelt ist, so entfällt mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes das Recht eines Elternteils aus diesem Unterhaltsvergleich zu vollstrecken.