Haftungsverteilung bei Beschädigung eines geparkten PKW durch ein spielendes Kind
LG Lüneburg, Urteil vom 09.01.1997 - Aktenzeichen 4 S 237/96
DRsp Nr. 1997/5704
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines geparkten PKW durch ein spielendes Kind
Die Eltern haben ein vier Jahre altes Kind, das im Straßenraum spielt, durchgehend zu beaufsichtigen. Sie haften daher wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn das Kind einen abgestellten PKW mit einem Stein zerkratzt.