Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo vom 28.04.2015 wird abgeändert.
Die Anträge der Kindesmutter sowie des Beteiligten B werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten zu 2 - 4 zu gleichen Teilen auferlegt; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Kindesmutter und der Beteiligte B begehren die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft des Beteiligten G und gleichzeitig die Feststellung der Vaterschaft des Beteiligten B in Hinblick auf das am xx.xx.2012 geborene Kind E.
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