OLG Nürnberg - Urteil vom 08.02.1994
11 UF 2641/93
Normen:
BGB § 1570 § 1579 Nr. 6 § 1634 ;
Fundstellen:
DAVorm 1994, 634
EzFamR aktuell 1994, 158
FPR 1995, 103
FamRZ 1994, 1393
FuR 1994, 172
NJW 1994, 2964

Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Vereitelung des Umgangsrechts

OLG Nürnberg, Urteil vom 08.02.1994 - Aktenzeichen 11 UF 2641/93

DRsp Nr. 1994/12920

Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Vereitelung des Umgangsrechts

1. Nachhaltiges und langandauerndes schuldhaftes Vereiteln des Umgangsrechts des Unterhaltsverpflichteten mit dem bei dem Berechtigten lebenden Kindern kann nach § 1579 Nr. 6 BGB dazu führen, daß der Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB auf den Mindestunterhalt herabgesetzt wird.2. Der Unterhaltsanspruch lebt in voller Höhe wieder auf, wenn in der Zukunft ein funktionierendes Besuchsrecht aufgebaut werden kann.

Normenkette:

BGB § 1570 § 1579 Nr. 6 § 1634 ;

Tatbestand:

Die Klägerin zu 1) ist die geschiedene Ehefrau des Beklagten, die Kläger zu 2) und zu 3) sind die gemeinsamen Kinder. Die Parteien streiten um Unterhalt. Die Klägerin zu 1) begehrt nachehelichen Unterhalt vom Beklagten.

Aus der gemeinsamen Ehe sind die Kinder ... und ... hervorgegangen.

Mit Urteil vom 30.07.1991, rechtskräftig seit 12.11.1991, wurde die ehe geschieden. Die elterliche Sorge für die beiden Kinder wurde der Klägerin zu 1) mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts übertragen. Letzteres nimmt ein Pfleger wahr.

Ab Januar 1992 reduzierte der Beklagte seine Unterhaltszahlungen für die Klägerin zu 1) von bisher 1.680,- DM monatlich zunächst auf 1.519,- DM, seit 01.08.1992 auf 1.150,- DM, weil die Klägerin zu 1) sein Umgangsrecht mit den beiden Söhnen vereitele.