OLG Koblenz, Beschluß vom 05.07.1995 - Aktenzeichen 13 UF 270/95
DRsp Nr. 1996/23053
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs
1. Eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB bis hinab auf den Ausgleich, den die Ausgleichsberechtigte erhalten würde, wenn der Ausgleichsverpflichtete nicht dienstunfähig geworden wäre, kommt nur in Betracht, wenn der Ausgleichsberechtigte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhält, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichsverpflichteten unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen (BGH FamRZ 1982, 36 ff.).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.