OLG Koblenz - Beschluß vom 05.07.1995
13 UF 270/95
Normen:
BGB § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)323a
FamRZ 1996, 555

Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

OLG Koblenz, Beschluß vom 05.07.1995 - Aktenzeichen 13 UF 270/95

DRsp Nr. 1996/23053

Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

1. Eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB bis hinab auf den Ausgleich, den die Ausgleichsberechtigte erhalten würde, wenn der Ausgleichsverpflichtete nicht dienstunfähig geworden wäre, kommt nur in Betracht, wenn der Ausgleichsberechtigte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhält, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichsverpflichteten unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen (BGH FamRZ 1982, 36 ff.).