Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei Verschweigen der Nichtehelichkeit eines in der Ehe geborenen Kindes
OLG Hamm, Beschluß vom 13.06.1991 - Aktenzeichen 1 UF 97/91
DRsp Nr. 1995/1635
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei Verschweigen der Nichtehelichkeit eines in der Ehe geborenen Kindes
Der Versorgungsausgleich kann herabgesetzt werden, wenn die Ehefrau den Ehemann nicht darüber aufklärt, daß das während der Ehe geborene Kind höchstwahrscheinlich von einem anderen Mann abstammt, so daß der Ehemann über viele Jahre hinweg (hier 11 Jahre) die Unterhaltslast für das Kind trägt.