Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 23.07.2021 wird zurückgewiesen.
Auch für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt als Tante vom Vormund die Herausgabe der beiden betroffenen Kinder.
Nach Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens und persönlicher Anhörung der Antragstellerin, des Vaters, der Verfahrensbeiständin und des Jugendamtes in seinen Funktionen als Vormund und als allgemeiner sozialer Dienst sowie der Sachverständigen hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 23.07.2021, den Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen. Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der Begründung wird auf jenen Beschluss Bezug genommen.
Gegen diese Entscheidung wendet sich die Antragstellerin mit der Beschwerde. Sie trägt vor:
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