Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts -Nachlassgerichts - Erfurt vom 30.4.2012 geändert.
Dem Beteiligten zu 1) wird auf seinen Antrag vom 10.11.2011 für seine Tätigkeit in der Zeit vom 11.5.2011 bis zum Verfahrensabschluss eine Vergütung in Höhe von 1.544,20 € zzgl. 21,23 € Auslagenersatz zzgl. 297,43 € USt., mithin 1.862,86 € brutto, bewilligt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 787,54 €.
I.
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