Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Erfurt vom 15.6.2013 geändert.
Dem Beteiligten zu 1) wird auf seinen Antrag vom 2.2.2012 für seine Tätigkeit in der Zeit vom 26.9.2011 bis zum Verfahrensabschluss eine Vergütung in Höhe von 4.645,90 € zzgl. 106,11 € Auslagenersatz zzgl. 902,86€ USt., mithin 5.654,87 € brutto, bewilligt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 2.073,63 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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