OLG Celle - Beschluss vom 07.11.2007
18 WF 250/07
Normen:
RVG § 2 ; ZPO § 118 ;
Fundstellen:
NJW 2008, 2511
NJW 2008, 2511
OLGReport-Celle 2008, 182
OLGReport-Celle 2008, 182
Vorinstanzen:
AG Stade, vom 08.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 148/06

Höhe der Vergütung des neu beigeordneten Rechtsanwalts

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 18 WF 250/07

DRsp Nr. 2008/22233

Höhe der Vergütung des neu beigeordneten Rechtsanwalts

Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht ungeachtet der vorherigen Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts die volle gesetzliche Vergütung zu.

Normenkette:

RVG § 2 ; ZPO § 118 ;

Gründe:

I. Durch Beschluss des Familiengerichts vom 17. Januar 2007 ist der Klägerin für ihre auf Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt gerichtete Klage Prozesskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin ##### in ##### zu ihrer Vertretung beigeordnet worden.

Mit Schreiben vom 10. September 2007 hat die Klägerin gebeten, Rechtsanwältin ##### zu entbinden und ihr einen Rechtsanwalt ihrer Wahl beizuordnen, weil ihr Vertrauen zu Rechtsanwältin ##### zerstört sei. Mit Schriftsatz vom 13. September 2007 hat Rechtsanwältin ##### mitgeteilt, dass die Klägerin das Mandat gekündigt hat. Unter dem 5. Oktober 2007 hat Rechtsanwältin ##### angezeigt, nunmehr die Klägerin zu vertreten, und gebeten, nach Entpflichtung der Rechtsanwältin ##### der Klägerin im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet zu werden.

Daraufhin hat das Familiengericht mit Beschluss vom 8. Oktober 2007 Rechtsanwältin ##### von der Beiordnung entbunden und der Klägerin Rechtsanwältin ##### in ##### zu den Bedingungen einer ##### Anwältin beigeordnet "mit der Maßgabe, dass Gebühren insgesamt nur einmal geltend gemacht werden können".