Auf die Berufungen wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kassel vom 7. Januar 2010 - Az.: 520 F 1809/08 - abgeändert und wie folgt gefasst:
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31.01.2001 - Az.: 2 UF 155/2000 wird dahin abgeändert, dass der Kläger ab dem 1. Juli 2011 keinen Unterhalt mehr an die Beklagte zu zahlen hat.
Im Übrigen wird die Abänderungsklage abgewiesen.
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