I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 19. Juni 2017 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover geändert. Die Anträge der Antragstellerin werden abgewiesen.
II. Die erstinstanzlichen Kosten werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
III. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 15.522 €.
I.
Die Beteiligten streiten um Elternunterhalt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|