Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - X vom 24. November 2017 geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Verfahrenswert für das Verfahren I. Instanz wird auf 296.532,08 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners zurückgewiesen.
II.Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
1. Das Amtsgericht hat den erstinstanzlichen Verfahrenswert für das Scheidungsverbundverfahren mit der angefochtenen Entscheidung auf insgesamt 251.432,08 € festgesetzt.
Dabei hat es den Wert der Ehesache mit |
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