Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kassel vom 29. Mai 2017 für die Zeit ab September 2017 abgeändert.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin Kindesunterhalt für den Sohn A, geboren am XX.XX.2000, von September 2017 bis Dezember 2017 in Höhe von monatlich 245 € und von der Zeit von Januar 2018 bis März 2018 in Höhe von monatlich 213 € zu zahlen.
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