OLG Düsseldorf - Beschluss vom 24.02.2010
II-8 WF 224/09
Normen:
BGB § 1578;
Fundstellen:
NJW-RR 2010, 1153
Vorinstanzen:
AG Oberhausen, vom 30.09.2009

Höhe des krankheitsbedingt erhöhten Unterhaltsbedarfs; Bewertung von Leistungen aus der Pflegeversicherung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2010 - Aktenzeichen II-8 WF 224/09

DRsp Nr. 2010/5855

Höhe des krankheitsbedingt erhöhten Unterhaltsbedarfs; Bewertung von Leistungen aus der Pflegeversicherung

1. Der Halbteilungsgrundsatz ist auch bei krankheitsbedingt erhöhtem Unterhaltsbedarf des Berechtigten zu beachten. 2. Zur Bewertung von Leistungen aus der Pflegeversicherung als unterhaltsrelevantes Einkommen mit Lohnersatzfunktion.

Tenor

wird die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 30.09.2009 zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1578;

Gründe

I.

Der 1965 geborene Antragsteller und die 1958 geborene Antragsgegnerin haben am 03.03.1995 geheiratet. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Die Trennung der Parteien erfolgte im Februar 2007.

Am 10.02.2007 unternahm die Antragsgegnerin einen Suizidversuch und liegt seitdem im Wachkoma. Ihr monatlicher Unterhalts- und Pflegebedarf beläuft sich auf 5.500 € bis 6.000 €. Die Antragsgegnerin erhält eine Erwerbsminderungsrente von 1.046 € und ein Pflegegeld von 1.279 €; im Übrigen bezieht sie Leistungen nach dem SGB XII .

Der Antragsteller verfügt – unstreitig - über ein um berufsbedingte Aufwendungen bereinigtes monatliches Nettoeinkommen von 3.955 €; er macht zudem den einkommensmindernden Abzug von Kreditverbindlichkeiten geltend.