1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Montabaur vom 07.12.2010 in seiner Ziffer 3 (nachehelicher Ehegattenunterhalt) teilweise abgeändert.
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin für die Zeit vom 15.03.2011 bis zum 16.04.2011 Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 338 € zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsgegnerin 90 % und der Antragsteller 10 % zu tragen.
Bezüglich der Kosten der ersten Instanz bleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses.
3. Der Verfahrenswert wird auf 4.056,00 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Antragsgegnerin verlangt im Rahmen des Scheidungsverbundes von dem Antragsteller ab Rechtskraft der Ehescheidung die Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts in Höhe von monatlich 338 €.
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