Höhe des nachehelichen Unterhalts bei außergewöhnlich hohen Einkünften - Wohnvorteil
OLG Bamberg, Urteil vom 11.08.1998 - Aktenzeichen 7 UF 261/97
DRsp Nr. 1999/4689
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei außergewöhnlich hohen Einkünften - Wohnvorteil
1. Bei außergewöhnlich hohen Einkünften ist der eheangemessene Unterhalt unter Berücksichtigung der einzelnen Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten derart abzuleiten, dass konkret die einzelnen Kostenarten und Beträge ermittelt werden, die für die Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards erforderlich sind (hier: Bedarfsfeststellung auf 14.646 DM, davon 2.298 DM Altersvorsorgeunterhalt). Hierbei ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Das bedeutet, dass eine nach den Einkommensverhältnissen aus der Sicht eines vernünftigen Betrachters "zu dürftige Lebensführung" ebenso außer Betracht bleiben soll wie "ein übertriebener Aufwand".2. Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte bei langer Ehedauer ohne eigene Berufstätigkeit drei Kinder betreut und erzogen und kann er wegen fortgeschrittenen Alters eine angemessene Altersversorgung nur unter Aufwendung erhebliche Geldmittel erreichen, dann ist der Altersvorsorgeunterhalt nicht auf den Höchstbetrag in der Rentenversicherung zu begrenzen sondern aus dem vollen Elementarunterhalt zu berechnen.
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