Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Prenzlau vom 17.4.2014 teilweise abgeändert:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin einen rückständigen Trennungsunterhalt für die Monate Dezember 2012 bis einschließlich Februar 2015 in Höhe von 15.691 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.308 € seit dem 5.6.2013, ferner beginnend ab März 2015 einen laufenden monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 753 € zu zahlen. Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|