Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 9.4.2014 wird zurückgewiesen.
I.
Gegenstand des hier anhängigen weiteren Beschwerdeverfahrens ist die Festsetzung der Vergütung des vom Amtsgericht in Anspruch genommenen Übersetzers.
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